FAQ

Sie möchten sich bei uns bewerben und haben vorab noch Fragen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Bewerbung, Unterlagen und Auswahlverfahren.

Auswahlprozess

Unser transparenter Auswahlprozess

Sie möchten sich bewerben und fragen sich, wie unser Auswahlverfahren abläuft? Uns ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, was Sie erwartet.

Hinweis: Als öffentlicher Arbeitgeber sind wir an die sogenannte Bestenauslese gebunden. Wir sind gehalten, die besten Bewerbenden aus einer Vielzahl an Bewerbungen zu identifizieren.

1. Bewerbung
Lesen Sie die Ausschreibung aufmerksam durch. Ihre Bewerbung reichen Sie online über den Button „Jetzt bewerben“ ein. Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

2. Vorauswahl
Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig anhand der Anforderungen. Die Auswahl erfolgt systematisch und fair durch Fachabteilung, Personalamt und unter Beteiligung des Personalrats.

3. Gespräch
Wenn Ihre Ausbildung und Vorerfahrungen zu unserer Stellenbeschreibung passen, laden wir Sie zum Auswahlverfahren ein. Dieses kann aus einem Vorstellungsgespräch sowie ggf. einer Arbeitsprobe oder Präsentation bestehen. Am Ende des Gesprächs teilen wir Ihnen mit, wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können.

4. Entscheidung
Nach Abschluss erhalten Sie schnellstmöglich eine Rückmeldung. Die Entscheidung basiert auf Ihren Unterlagen und den geführten Gesprächen und wird vom Personalrat mitgetragen.

Sie haben eine passende Stelle gefunden?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Bewerbung & Unterlagen

Wann werden neue Stellen veröffentlicht?

Neue Stellen veröffentlichen wir laufend, sobald Bedarf entsteht. Häufig erscheinen neue Ausschreibungen gegen Ende der Woche.

Was ist der Job-Alert?

Mit dem Job-Alert erhalten Sie automatisch eine E-Mail, sobald eine passende Stelle veröffentlicht wird. Sie können Kriterien wie Aufgabenbereich oder Entgeltgruppe festlegen und werden nur bei relevanten Stellen informiert. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Sind die Stellenangebote aktuell?

Ja. Alle Stellen sind an eine Bewerbungsfrist gebunden. Nach Ablauf wird die Anzeige automatisch deaktiviert und eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.

Kann ich mich initiativ bewerben?

Ja. Initiativbewerbungen sind möglich. Bitte beachten Sie: Als öffentlicher Arbeitgeber sind wir zur Ausschreibung verpflichtet. Eine direkte Einstellung ohne Ausschreibung erfolgt daher nicht.

Ihre Bewerbung wird in einem Talentpool gespeichert und bei passenden Stellenausschreibungen berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, regelmäßig die aktuellen Stellenangebote zu prüfen.

Stelleninhalte

Ist die Stelle in Vollzeit oder Teilzeit?

Die wöchentliche Arbeitszeit finden Sie in der Stellenanzeige. Vollzeit entspricht 41 Stunden bei Beamtinnen und Beamten und 39 Stunden bei Tarifbeschäftigten. Teilzeitmöglichkeiten sind häufig gegeben und werden im Bewerbungsformular abgefragt. In Einzelfällen können flexible Arbeitsmodelle wie Jobsharing umgesetzt werden.

Welche Entgelt- oder Besoldungsgruppe gilt?

Die jeweilige Entgelt- oder Besoldungsgruppe finden Sie direkt in der Stellenanzeige. Eine Übersicht über Gehälter im öffentlichen Dienst finden Sie z. B. hier.

Auf welche Stellen kann ich mich bewerben?

Sie können sich auf alle Stellen bewerben, bei denen Sie die im Abschnitt „Anforderungen“ genannten Voraussetzungen erfüllen. Weitere Kompetenzen im Abschnitt „Erwartet werden zudem“ dienen Ihrer Orientierung und Selbsteinschätzung und fließen in die Auswahlentscheidung ein.

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Bitte bewerben Sie sich online über das Bewerbungsformular in der jeweiligen Stellenanzeige.

Welche Unterlagen benötige ich?
  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Relevante Zeugnisse und Nachweise

Im Dateiformat PDF, maximale Größe 7 MB.

Ich interessiere mich für mehrere Stellen, was soll ich tun?

Bitte bewerben Sie sich für jede Stelle separat und reichen Sie jeweils vollständige Unterlagen ein.

Ich habe eine Schwerbehinderung, was muss ich beachten?

Bitte geben Sie Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsformular an und fügen Sie einen Nachweis bei. So können Ihre Rechte im Verfahren berücksichtigt werden.

Soll ich meine Gehaltsvorstellungen angeben?

Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD bzw. der Landesbesoldungsordnung NRW. Die Eingruppierung unterliegt rechtlichen Vorgaben und wird entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung vorgenommen. Wenn Sie einen Mindestgehaltswunsch haben, können Sie diesen dennoch angeben.

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Ja. Die Frist finden Sie in jeder Stellenanzeige. Nach Ablauf ist keine Bewerbung mehr möglich.

In welcher Sprache soll ich mich bewerben?

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in deutscher Sprache ein, da die gesamte Kommunikation innerhalb der Kreisverwaltung auf Deutsch stattfindet.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Ja, Sie erhalten automatisch eine Bestätigung per E-Mail.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung?

In der Regel erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Informationen zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Auswahlverfahren.

Werden Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt?

Nein. Postalisch eingereichte Unterlagen werden digitalisiert und anschließend datenschutzkonform vernichtet.

 

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

bewerbungen@kreis-mettmann.de

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