Werkstudierende_r (m/w/d) für den Wohnverbund Ratingen

  • Kreisverwaltung Mettmann Die Landrätin
  • Heilpädagogische Kindertagesstätte Ratingen
  • Teilzeit
  • Stundenlohn: 19,41 - 24,51 EUR
  • Publizierung bis: 20.10.2026
  • Befristet
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Wer sind wir? Der Kreis Mettmann

Wir sind eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitenden und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit rund 485.000 Einwohner_innen und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.

Die Kreisverwaltung Mettmann betreibt seit über 50 Jahren eine Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung in Ratingen. In der besonderen Wohnform leben derzeit 30 Menschen, die wir betreuen, fördern und durch ihren Alltag belgeiten. Zudem bieten wir einen ambulanten Betreu-ungsdienst für Menschen an, die in eigenen Wohnungen leben. 

Wir suchen für den Wohnverbund in Ratingen zum 01.12.2026 eine / einen 

Werkstudierende_n (m/w/d)

Der Einsatz erfolgt mit bis zu 20 Wochenstunden und ist zunächst befristet bis zum 30.09.2027 (bzw. bis zum Ende Ihres Studiums, wenn dieses vor dem 30.09.2027 endet). Der Stundenlohn richtet sich nach der Entgeltgruppe S4 TVöD SuE. Als Dienstort ist Ratingen (Eckampstraße 19, 40878 Ratingen) vorgesehen.

Diese Aufgaben erwarten Sie:

Wir betreuen, versorgen und fördern im Wohnverbund Ratingen des Kreises Mettmann erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung. Ihr Einsatz erfolgt schwerpunktmäßig in der Besonderen Wohnform; hier leben derzeit rund 30 Menschen in fünf Gruppen. 

Sie werden überwiegend im Tagesdienst an Wochenenden eingesetzt. Bei Bedarf und auf Wunsch ist auch der Einsatz in Früh- und Spätdienst (kein Nachtdienst) unter der Woche möglich; es erfolgt eine frühzeitige Dienstplanung.

  • Begleitung/Beratung bei der Gestaltung an der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben z.B. Gestaltung der eigenen Freizeit und gemeinsame Freizeitaktivitäten
  • Pädagogische und pflegerische Betreuung und Förderung in der alltäglichen Lebensführung 

Wir freuen uns, wenn Sie uns vorab kontaktieren, um mit Ihnen in den Austausch zu den abwechslungsreichen Aufgaben zu kommen.

Anforderungen (diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen):

  • Immatrikulation an einer (Fach-)Hochschule in den Bereichen Sozialwesen, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sonderpädagogik, Gesundheitspädagogik oder vergleichbarer Studiengänge

Wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen Sie zudem einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Wir erwarten zudem:

  • ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit zum respektvollen und achtsamen Umgang mit den Belangen von Kindern mit und ohne Förderbedarf sowie eine besondere Empathie - Fähigkeit und Bereitschaft
    • gute Kommunikationsfähigkeit
    • Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit im Team sowie mit den Eltern
  • Persönliche Kompetenz, insbesondere
    • Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • flexible Arbeitszeiten passend zu Ihren Studienanforderungen
  • corporate benefits Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Ansprechpartnerin aus dem Fachbereich (Informationen zur Stelle):
Frau Strathmann
Tel. 02102 2079101
E-Mail: karla.strathmann@Kreis-Mettmann.de

Ansprechpartnerin aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):
Frau Engels
Tel. 02104 99-1228
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de

Mehr Informationen zum Kreis Mettmann als Arbeitgeber gibt es unter www.karriere-kreis-mettmann.de/ihre-vorteile

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Allgemeine Hinweise:

In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.