Brandmeisteranwärter / Brandmeisteranwärterin 2027
- Gefahrenabwehrzentrum Kreis Mettmann
- Ausbildung
- 1.559 - 2.959
- Publizierung bis: 01.09.2026
- Unbefristet
Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1,2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes
Als Brandmeister bzw. Brandmeisterin leisten Sie bei Einsätzen des Rettungsdienstes und
der Feuerwehr in Gefahrensituationen Hilfe durch Retten, Löschen, Bergen und Schützen.
Der Kreis Mettmann betreibt eine Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Kata
strophenschutz und den Rettungsdienst für rund 480.000 Einwohner_innen. Die Kreisleitstelle ist für die Bearbeitung von Hilfeersuchen jeglicher Art zuständig. Jährlich werden rund 100.000 Notrufe und ca. 70.000 Einsätze der Feuerwehren und des Rettungsdienstes bearbeitet.
Dauer: 18 Monate
Beginn: 01.04.2027
Verdienst: ca. 1.559 € (brutto) zzgl. eines voraussichtlichen Anwärtersonderzuschlag
(ca. 1.400 € brutto, vorbehaltlich der entsprechenden gesetzlichen Regelung)
Aktuell wird gemäß § 76 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG NRW) ein monatlicher An
wärtersonderzuschlag in Höhe von 1.380 € (brutto) gezahlt. Die gesetzliche Regelung zu die
ser Zahlung ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet und wird voraussichtlich noch verlängert
werden.
Voraussetzung:
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen / technischen oder einem anderen für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Berufszweig (bis zum genannten Einstellungstermin muss die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen und durch ein Prüfungszeugnis bzw. eine Urkunde bei medizinischen Berufen nachgewiesen sein).
- Führerschein der Klasse B.
Auswahlverfahren:
Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren (sportlich, schriftlich bzw. Online-Test, münd
lich).
- Der Schwimmtest findet am 21.09.2026 und 28.09.2026 statt.
- Der Sporttest findet am 14.11.2026 statt.
Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder Staatsangehörigkeit eines anderen Ver
tragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaa
tes, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden An
spruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
Mindestalter: 18 Jahre
Höchstaltersgrenze: Am Ende der Ausbildung darf das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet
sein gem. § 14 LBG NRW (für schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bzw. ihnen
Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Ausbildungsverhältnis: Beamtenverhältnis auf Widerruf
Art der Ausbildung:
Die Ausbildung gliedert sich in einen feuerwehrtechnischen Teil und einen rettungsdienstlichen Teil (Rettungssanitäter_innenausbildung).
Der feuerwehrdienstliche Teil beinhaltet:
- Grundausbildungslehrgang (ca. 20 Wochen)
- örtliche Zusatzausbildung, z.B. technische Hilfe in den U-Bahnen, Aufbaukurs (circa 6
Wochen) - zwei Praktika bei zwei Feuerwachen im Kreisgebiet. In den Praktika enthalten ist die
Führerscheinausbildung C/CE (jeweils circa 11 Wochen) - Wiederholungslehrgang mit Laufbahnprüfung (circa 4 Wochen).
Der rettungsdienstliche Teil (Rettungssanitäterausbildung) beinhaltet:
- Rettungssanitäterlehrgang (circa 5 Wochen)
- Klinikpraktikum in einem Düsseldorfer Krankenhaus (circa 4 Wochen)
- Rettungswachenpraktikum auf einer der Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer
Stadtgebiet (circa 4 Wochen) - Prüfungslehrgang (circa 1 Woche).
Übernahme: Sie werden bedarfsorientiert ausgebildet; das heißt, nach erfolgreich bestandener Ausbildung ist eine Übernahme geplant.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Tel. 02104/ 1778221
E-Mail: kevin.riebau@kreis-me.de
Ansprechpartner aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):
Tel. 02104 99-1215
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de
Allgemeine Hinweise:
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwal
tung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind
ausdrücklich erwünscht.
Folgen Sie uns auf Social Media!
#TeamKreisMettmann