Bewerbungsfrist:
25.08.2024
unbefristet 
41 bzw. 39 Stunden / Woche
(Teilzeit möglich)

 
A 11 LBesO NRW 
bzw. EG 11 TVöD


Wer sind wir?  Der Kreis Mettmann

Wir sind eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitern und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit rund 485.000 Einwohnern und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.
 
Wir suchen für die Kämmerei zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

Architektin / Architekt (m/w/d) für die technische Beratung und Prüfung
im Bereich Wohnraumförderung

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Der Kreis Mettmann fungiert in diesem Zusammenhang als Prüfinstanz für Fördervoraussetzungen und Bewilligungsstelle für Förderkredite.
 
Sie beraten Investorinnen und Inverstoren sowie Planerinnen und Planer schon in der Frühphase der Projektentwicklung und stimmen im weiteren Verlauf die konkreten Gebäudeplanungen oder Modernisierungsmaßnahmen ab. Dabei stehen Wohnqualität, Grünflächenqualität, Energiestandard und die Einhaltung der technischen Bestimmungen nach Förderrecht im Fokus. Gerade große Bauprojekte und Quartiersentwicklungen stellen hier eine besondere Herausforderung dar. Sie dokumentieren in Form einer bautechnischen Stellungnahme Ihre abschließende Prüfung der Objektdaten (Wohnfläche etc.).
 
Eine lösungsorientierte Einstellung, technisches Fachwissen, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sind Voraussetzungen, um die Einhaltung der geforderten Qualitäten unter Beachtung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Bedarfe der späteren Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten
 
Im Bereich der Wohnraumförderung bestehen vielfältige Kontakte zu Investoren, Wohnungsbaugesellschaften, Planern, den kreisangehörigen Städten, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW) und der NRW-Bank als Darlehensgeber.

 

Diese Aufgaben erwarten Sie:

Im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Wohnraumförderung sind Sie verantwortlich für die technische Überprüfung von Bauprojekten und die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Ihre Aufgaben umfassen:
  • Beratung im Zuge der Projektentwicklung: Sie beraten Investorinnen/en und Architektinnen/en sowie weitere Beteiligte zu Fördervoraussetzungen, technischen Aspekten und Verfahrensabläufen und führen die Abstimmung der konkreten Planungen durch.
  • Förderantragsbearbeitung: Sie fertigen bautechnische Stellungnahmen zu den zur Förderung anstehenden Projekten an. In diesem Rahmen prüfen Sie verantwortlich technische Voraussetzungen, Wohnflächenberechnungen, Kostenaufstellungen und andere bautechnische Berechnungen, beurteilen Lagequalitäten und Einflüsse aufgrund von Baulasten oder Grundbucheintragungen und stellen sicher, dass auch die geplanten Grünflächenanteile den Anforderungen des Förderechtes entsprechen. Im Bereich Modernisierung beurteilen und überprüfen Sie die Förderfähigkeit der Einzelmaßnahmen und die Angemessenheit der Kosten.
  • Aufgaben nach Fertigstellung: Nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen überprüfen Sie vor Ort ob die Regelungen der Förderzusage eingehalten wurden. Abweichungen werden dokumentiert, in Abstimmung mit den Investoren beseitigt oder ggf. der NRW-Bank zur Beurteilung gemeldet. Zudem überprüfen Sie Kostennachweise soweit das Förderecht dies verlangt.
  • Zustimmungen zu Modernisierungen: Bautechnische Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zu Modernisierung nach II. Berechnungsverordnung. Hierbei handelt es sich um Projekte, die nach altem Förderecht (vor 2000) gefördert wurden und dem sogenannten Kostenmietrecht unterliegen. Eine entsprechende Einarbeitung in die bautechnischen Aspekte dieser Thematik erfolgt.
  • Stellungnahmen zu Eingliederungsmaßnahmen: Anfertigen von Stellungnahmen zu geplanten Umbauten oder Modernisierungen etc. für Menschen mit körperlichen Einschränkungen im Rahmen der Amtshilfe. (z.B. barrierefreie Badumbauten)


Anforderungen (diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen):

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (FH oder TU/TH Diplom bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Architektur oder einer vergleichbaren Studienrichtung
  • Zur Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten (Gesprächs- und Ortstermine) ist die Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich und der Einsatz des privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung oder Einsatz eines Dienstwagens. Der Dienstort ist Mettmann.
Wir erwarten zudem:
  • Fachliche Kompetenz, insbesondere
    • Fundierte Kenntnisse im Bereich Wohnungsbau und Baurecht. Kenntnisse im Bereich Wohnraumförderungsrecht oder die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen.
    • Vorhandensein eines guten schriftlichen Ausdrucksvermögens
    • Fähigkeit, technische Sachverhalte (Bauunterlagen, Pläne und technische Bericht) zu analysieren und prüfen sowie mögliche Probleme zu identifizieren
  • Soziale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit, respektvoll und achtsam mit anderen Menschen umzugehen
    • Bereitschaft und Fähigkeit, kunden- und serviceorientiert zu agieren
    • Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit im Team
  • Persönliche Kompetenz, insbesondere
    • Bereitschaft, Verantwortung für den eigenen Aufgabenbereich zu übernehmen
    • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
    • Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Arbeit unter Termindruck
    • Teamfähigkeit
  • Digitale Kompetenz, insbesondere
    • Fähigkeit zur adäquaten Bedienung von grundlegenden Produkten wie MS-Office
    • Kenntnisse des Fachanwendungsprogramms Incosy oder die Bereitschaft, diese kurzfristig anzueignen.

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante, abwechslungsreiche und krisensichere Tätigkeit in einem motivierten Team mit gutem Betriebsklima
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD-VKA, 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • eine betriebliche Altersvorsorge
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten für eine ideale Work-Life-Balance mit lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
  • ein Vorbelegungsrecht im ortsnahen Kindergarten (am Standort Mettmann)
  • ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement
  • ein freundliches und familiäres Arbeitsumfeld mit Angeboten des Personalrates wie der Gemeinschaftskasse, einem jährlichen Betriebsausflug sowie diversen Betriebssportgruppen
  • ein Fahrradleasingangebot, z. T. überdachte Stellplätze für Ihr Fahrrad, ein vergünstigtes Job-Ticket sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • corporate benefits – Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
Weitere Informationen zur Kreisverwaltung Mettmann als Arbeitgeber finden Sie hier.


Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Ansprechpartner aus dem Fachbereich (Informationen zur Stelle):
 
Herr Christian Schölzel                                              Herr Denis Heimann
Tel. 02104 99-1401                                                   Tel. 02104 99-1426
E-Mail: c.schoelzel@kreis-mettmann.de                  E-Mail: d.heimann@kreis-mettmann.de

Ansprechpartnerin aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):

Frau Laura Krasniqi
Tel. 02104 99-1213
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de


Allgemeine Hinweise:

Die Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Zu Fragen hinsichtlich der konkreten Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung steht Ihnen die o. g. Ansprechpartner aus dem Fachbereich zur Verfügung.
 
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.



Folgen Sie uns auf Social Media!

#TeamKreisMettmann