Pflegefachkraft in der WTG-Behörde
- Publizierung bis: 06.10.2025
Wer sind wir? Der Kreis Mettmann
Pflegefachkraft in der WTG-Behörde
Diese Aufgaben erwarten Sie:
Sie führen regelmäßige sowie anlassbezogene Qualitätsprüfungen in Betreuungseinrichtungen gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW durch. Dabei bewerten Sie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, beraten zu pflegefachlichen Fragestellungen und fertigen Prüfberichte.
Im Auftrag des örtlichen Sozialhilfeträgers prüfen Sie pflegerische Bedarfe im Rahmen der ambulanten Versorgung – sowohl mit als auch ohne Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie begleiten Höherstufungsanträge und treffen dazu fundierte Feststellungen.
Sie erstellen fachliche Stellungnahmen – auch im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen – und prüfen Pflegegeldfälle, mögliche Leistungsmissbräuche sowie die Notwendigkeit von Hilfsmitteln.
Anforderungen (diese Voraussetzungen müssen Sie zwingend mitbringen):
eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann oder eine gleichwertige Qualifikation gemäß Pflegeberufegesetz (z. B. staatlich anerkannte Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege) und eine zertifizierte Zusatzqualifikation in einem der folgenden oder vergleichbaren Bereiche:
- Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung
- Praxisanleitung
- Case Management
- Gesundheits- und Sozialwesen
Ihr fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
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Sie bringen mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege mit, idealerweise in leitender Funktion
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Sie bringen bereits fundiertes Fachwissen im Bereich der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse mit oder sind bereit sich dieses sowie Grundkenntnisse im Sozialrecht (SGB XI und SGB XII) anzueignen
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Kenntnisse im Wohn- und Teilhabegesetz NRW sowie im Verwaltungsrecht sind von Vorteil
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Sie zeichnen sich durch ein zeitgemäßes Dienstleistungsverständnis, ein sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit aus
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Sie besitzen ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie einen sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
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Der Einsatz eines eigenen PKW (gegen Wegstreckenentschädigung) wird vorausgesetzt. Einsätze können in Einzelfällen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erforderlich sein.
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, abwechslungsreiche und krisensichere Tätigkeit in einem motivierten Team mit gutem Betriebsklima
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD-VKA, 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- eine betriebliche Altersvorsorge
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten für eine ideale Work-Life-Balance mit lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
- ein Vorbelegungsrecht im ortsnahen Kindergarten (am Standort Mettmann)
- ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein freundliches und familiäres Arbeitsumfeld mit Angeboten des Personalrates wie der Gemeinschaftskasse, einem jährlichen Betriebsausflug sowie diversen Betriebssportgruppen
- ein Fahrradleasingangebot, z. T. überdachte Stellplätze für Ihr Fahrrad, ein vergünstigtes Job-Ticket sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten
- corporate benefits – Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Tel. 02104 99-2136
E-Mail: frank.albers@kreis-mettmann.de
Frau Lea Delic
Tel. 02104 99-1219
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de
Allgemeine Hinweise:
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
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