AUSBILDUNG Brandmeisteranwärter_in 2026
- Publizierung bis: 08.10.2025
Brandmeisteranwärter / Brandmeisteranwärterin (m/w/d)
Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, 2.Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes
Als Brandmeister bzw. Brandmeisterin leisten Sie bei Einsätzen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr in Gefahrensituationen Hilfe durch Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Der Kreis Mettmann betreibt eine Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst für rund 480.000 Einwohner. Die Kreisleitstelle ist für die Bearbeitung von Hilfeersuchen jeglicher Art zuständig. Jährlich werden rund 100.000 Notrufe und ca. 70.000 Einsätze der Feuerwehren und des Rettungsdienstes bearbeitet.
Dauer: 18 Monate
Beginn: 01.04.2026
Verdienst: ca. 1499 € (brutto) zzgl. Anwärtersonderzuschlag (ca. 1.380 € brutto, vorbehaltlich der entsprechenden gesetzlichen Regelung).
Aktuell wird gemäß § 76 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG NRW) ein monatlicher Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 1.380 € (brutto) gezahlt. Die gesetzliche Regelung zu dieser Zahlung ist derzeit bis zum 31.12.2025 befristet und muss noch verlängert werden.
Voraussetzung:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen / technischen oder einem anderen für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Berufszweig (bis zum genannten Einstellungstermin muss die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen und durch ein Prüfungszeugnis bzw. eine Urkunde bei medizinischen Berufen nachgewiesen sein).
Auswahlverfahren:
Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren (sportlich, schriftlich bzw. Online Test, mündlich)
Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
Mindestalter:
18 Jahre
Höchstaltersgrenze:
Am Ende der Ausbildung darf das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet sein gemäß §14 LBG NRW (für schwerbehinderte Bewerbinnen / Bewerber bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Ausbildungsverhältnis:
Beamtenverhältnis auf Widerruf
Art der Ausbildung
- Grundausbildungslehrgang (ca. 20 Wochen)
- örtliche Zusatzausbildung, z.B. technische Hilfe in den U-Bahnen, Aufbaukurs (circa 6 Wochen)
- zwei Praktika bei zwei Feuerwachen im Kreisgebiet. In den Praktika enthalten ist die Führerscheinausbildung C/CE (jeweils circa 11 Wochen)
- Wiederholungslehrgang mit Laufbahnprüfung (circa 4 Wochen).
Der rettungsdienstliche Teil (Rettungssanitäterausbildung) beinhaltet:
- Rettungssanitäterlehrgang (circa 5 Wochen)
- Klinikpraktikum in einem Düsseldorfer Krankenhaus (circa 4 Wochen)
- Rettungswachenpraktikum auf einer der Feuer- und Rettungswachen im Düsseldorfer Stadtgebiet (circa 4 Wochen)
- Prüfungslehrgang (circa 1 Woche).
Übernahme: Sie werden bedarforientiert ausgebildet; das heißt, nach erfolgreich bestandener Ausbildung ist eine Übernahme geplant.
Auszubildene erhalten ein kostenloses Jobticket.
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Herr Kevin Riebau
Tel. 02104 1778 221
E-Mail: kevin.riebau@kreis-mettmann.de
Ansprechpartner aus dem Personalamt (Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen):
Herr Bastian Nitschke
Tel. 02104 99-1215
E-Mail: bewerbungen@kreis-mettmann.de
Allgemeine Hinweise:
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
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